wettbewerbsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Zentralschweizer Musikwettbewerb 2023/24 steht unter dem Patronat des Lucerne Festival und wird von der Kurt und Silvia Huser-Oesch Stiftung als Hauptsponsor unterstützt.

Der Wettbewerb richtet sich an junge Musikschüler*innen und Musikstudierende mit Jahrgang 1999 und jünger, die noch vor ihrem Masterabschluss stehen und Wohnsitz in der Zentralschweiz (LU, UR, SZ, NW, OW, ZG) haben.

Das Bewerbungsdossier wird online über die Website www.zmw23.ch eingereicht und umfasst: Lebenslauf, Foto, Videoaufnahme mit einer Darbietung klassischer Musik nach freier Wahl (Dauer max. 8-10 min.), Kopie der Noten der aufgenommenen Stücke, Einzahlungsbeleg Einschreibegebühr.

Die Einschreibegebühr beträgt 40 Franken. Einzahlung auf Konto 60-13212-0 Orchester Emmen, 6020 Emmenbrücke, Vermerk „Wettbewerb“. Die Anmeldung wird erst nach Einzahlung der Einschreibegebühr als definitiv anerkannt.  Die Einschreibegebühr wird bei einer Abmeldung vom Wettbewerb nicht zurückerstattet.

Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2023 (Poststempel).

Wettbewerbskategorien

Streichinstrumente                     Holzblasinstrumente                        Blechblasinstrumente

Schlaginstrumente                      Tasteninstrumente und Harfe           Gesang

Jury

Die Wettbewerbsjury besteht aus sechs renommierten Musikpersönlichkeiten aus der Region, aber auch aus nationalen Fachexperten.

Die Jury beurteilt die Gesamtleistung jedes Wettbewerbsteilnehmenden nach allgemein gültigen Bewertungskriterien. Dazu gehören bezüglich Interpretation der musikalische Ausdruck, Spielempfinden, Klanggestaltung, Werktreue und Bühnenausstrahlung; bezüglich technischer Beherrschung die Intonation, Rhythmus, Dynamik und das Zusammenspiel.

Die Entscheide der Jury beim Vorspiel und Vorsingen sowie beim Schlusswettbewerb sind endgültig und nicht anfechtbar.

1. Video-Runde

Das Einsenden eines Videos mit klassischer Musik nach freier Wahl (Dauer max. 8-10 min.) gilt als Anmeldung und auch als erste Wettbewerbsrunde.

Die Video-Aufnahme (mp4 oder mov-Datei, max. 500 MB) darf nicht älter als 12 Monate sein. Musikschnitte, Bearbeitungen oder andere technische Manipulationen von Tonhöhen oder -längen sind nicht erlaubt. Die/der Kandidat*in und die am Klavier begleitende Person müssen sichtbar sein.

Aus allen eingesendeten Aufnahmen werden ausgewählte Musikerinnen und Musiker von der Jury für eine zweite Runde eingeladen, die dann in Präsenz im Mai 2023 in Emmenbrücke stattfinden wird.

2. Vorspiel-Runde

Die eingeladenen Musikerinnen und Musiker präsentieren am Montag, 8. Mai 2023 oder Montag, 15. Mai 2023 in Emmenbrücke klassische Musik nach freier Wahl (Dauer max. 8-10 min.) vor der Jury. Es gibt keine Pflichtstücke. Die Auswahl des Programms hat keinerlei Einfluss auf die Bewertung der Jury. Es dürfen auch mehrere Werke gespielt werden. Massgebend ist die Gesamtspielzeit.

Die Teilnehmenden erhalten spätestens zwei Wochen vorher schriftlich die genauen Angaben zu Ort, Einspielzeit und Vorspielzeit. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die beiden Wettbewerbstage freigehalten werden.

Die Wettbewerbsteilnehmenden sind für die Organisation der Klavierbegleitung selber verantwortlich. Diese ist obligatorisch (Tasteninstrumente und Harfe ausgenommen). Ein Klavier steht zur Verfügung.

Aus Urheberrechtsgründen müssen verlegte Werke aus Originalnoten gespielt werden (keine Fotokopien). Transkriptionen sind erlaubt. Die Teilnehmenden bringen von jedem Werk vier Exemplare (Originale und/oder Kopien) für die Mitglieder der Jury mit.

Die Vorspiele sind nicht öffentlich. Ton– und Videoaufnahmen sind nicht gestattet.

Die Jury bestimmt dann aus jeder Kategorie der Musizierenden die Semifinalisten. Alle Wettbewerbs-teilnehmenden erhalten auf Wunsch nach dem Vortrag von der Jury eine kurze mündliche Rückmeldung.

3. Semifinale

Die Semifinalisten präsentieren am Samstag, 24. Juni 2023 in Emmenbrücke ein klassisches Stück aus einer anderen Zeitepoche (Dauer max. 8-10 min.), wiederum vor der Jury. Die Wettbewerbsteilnehmenden sind für die Organisation der Klavierbegleitung selber verantwortlich. Diese ist obligatorisch. Ein Klavier steht zur Verfügung.

Die Teilnehmenden erhalten spätestens zwei Wochen vorher die genauen Angaben zu Ort, Einspielzeit und Vorspielzeit. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die beiden Wettbewerbstage freigehalten werden.

Aus Urheberrechtsgründen müssen verlegte Werke aus Originalnoten gespielt werden (keine Fotokopien). Transkriptionen sind erlaubt. Die Teilnehmenden bringen von jedem Werk vier Exemplare (Originale und/oder Kopien) für die Mitglieder der Jury mit.

Die Vorspiele im Semifinale sind öffentlich. Ton– und Videoaufnahmen sind nicht gestattet.

Die Jury bestimmt dann aus jeder der sechs Wettbewerbskategorien die Finalistinnen/Finalisten, die im „Finale der Solisten“ am 28. Januar 2024 mit dem Orchester Emmen im Le Théâtre Emmenbrücke auftreten dürfen. Dieser Termin ist ebenfalls zu reservieren.

Alle Wettbewerbsteilnehmenden erhalten auf Wunsch nach dem Vortrag von der Jury eine kurze mündliche Rückmeldung/Beurteilung.

4. Finale der Solisten

Die sechs im Semifinale erkorenen Finalistinnen/Finalisten spielen/singen am Sonntag 28. Januar 2024 um 17.00 Uhr im Rahmen eines öffentlichen Konzertes im Le Théâtre Emmenbrücke ein Stück/einen Satz eines klassischen Werkes, welches im Zusammenspiel mit dem Orchester Emmen unter der Direktion von Dieter Lange in 3-4 Proben erarbeitet wird.

Am Ende des Konzertes „Finale der Solisten“ werden durch die Jury die Wettbewerbspreis und Urkunden verliehen.

Wettbewerbspreise der Kurt und Silvia Huser-Oesch Stiftung

1. Preis CHF 3000.- sowie die Einladung zu einem Solokonzert als Solist/-in mit dem Orchester Emmen ein Jahr später im Januar 2025 im Le Théâtre Emmenbrücke

2. Preis CHF 2000.-

3. Preis CHF 1000.-

4. und 5. Preis je CHF 500.-

Zusätzlich wird am Ende des Konzertes am 28. Januar 2024 ein spezieller Publikumspreis verliehen.

Haftung

Das Orchester Emmen als Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Es besteht kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbs-Teilnehmenden. Reise- und andere Unkosten der Teilnehmenden gehen zu ihren eigenen Lasten.

Der Wettbewerb kann aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden. In diesem Fall werden die Einschreibegebühren nicht zurückerstattet.

Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden.

Emmenbrücke, 09.06.2022